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Gastronomiebedarf A-Z / Eventservice

Lüftungsbau Gastronomie                                                                                                                                                             

Egal, ob Sie eine bestehende Lüftungsanlage aufrüsten oder eine neue Lüftungsanlage für Ihre Gastronomie Küche benötigen. Wir sind dafür Ihr  kompetenter Partner in Sachen Lüftungsbau.

In der Gastronomie müssen Lüftungsanlagen hohen Anforderungen und höchsten technischen Ansprüchen gerecht werden. Daher ist es essentiell, im Vorhinein eine fachgerechte Planung und Dimensionierung vorzunehmen. Die Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Vorschriften und Hygiene-Richtlinien ist hierbei entscheidend.

Eine Lüftungsanlage für die Gastronomie bedarf einer detaillierten technischen Planung und Vorbereitung. Wir berechnen deshalb die Anforderungen der Lüftungsanlage individuell nach Betriebsbedarf und können somit eine wirtschaftliche und funktionelle Abluftanlage für die Gastronomie konzipieren und garantieren.

Gesetzliche Vorschriften für Lüftungsanlagen:
Die Abluft in Ihrem gastronomischen Betrieb weist eine Belastung von Feuchtigkeit, Wärme, Gerüchen und Fettbestandteilen auf. Lüftungsanlagen haben die Aufgabe, Ihre Abluft nach Möglichkeit direkt am Enstehungsort abzusaugen, um derAusbreitung in Ihren Räumlichkeiten vorzubeugen. Die Anlage transportiert also reichlich fetthaltige Luft, diese birgt das Risiko eines Fettbrandes. Je älter das Fett in Ihrer Gastro Lüftung, desto höher ist die Gefahr. Deshalb ist die Reinigung der Gastronomie Lüftung zwingend erforderlich und auch gesetzlich vorgeschrieben. Eine regelmäßige Reinigung der Lüftungstechnik in Großküchen und der Gastronomie ist an spezielle Vorschriften geknüpft. Die Richtlinie nach VDI 2052 gelten für gewerbliche Küchen mit einer Gesamtanschlussleistung von mehr als 25 kW aller Geräte, die Feuchtigkeit oder Wärme abgeben. Folgende Aspekte sind beim dem Einsatz von Reinigungsmitteln und dem Reinigungsverfahren zu berücksichtigen, um den wirtschaftlichen und sicheren Betrieb der Abluftanlage für die Gastronomie zu gewähren:

  • Hygiene
  • Brandschutz
  • Energieeinsparung

Trotz gesetzlich vorgeschriebener regelmäßiger Wartung und Reinigung der Lüftungsanlage für die Gastronomie sowie geprüfter Einhaltung durch Kontrollen des Schornsteinfegers und Gewerbeaufsichtsamts ist allein der Betreiber für den Zustand der Anlage verantwortlich. Ist kein einwandfreier Zustand der Anlage gewährleistet, kann es zum Brandfall kommen. Wenn eine vernachlässigte und mangelhafte Reinigung als Brandursache festgestellt wird, ist der Verlust des Versicherungsschutzes die Folge.